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Viel haben macht nicht reich.  Der ist ein reicher Mann, der alles was er hat, ohne Leid verlieren kann.

         Bedeutende Schlesier

Wer immer fröhlich ist auf Erden wird 99 Jahre werden und wer durchs Leben geht mit Schwung der ist mit 100 Jahr'n noch jung.

      

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Horst Mahler     

* 23.1.1936 in Haynau.

   Jurist und Terrorist. 

   
 
Horst Mahler (* 23. Januar 1936 in Haynau, Niederschlesien) ist ein deutscher Rechtsextremist und Antisemit. Der Jurist wurde mehrfach wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung verurteilt, so dass ihm die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen wurde. Mahler war 1970 Gründungsmitglied der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) und von 2000 bis 2003 Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), die er im NPD-Verbotsverfahren anwaltlich vertrat.

Mahler studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Jura an der Freien Universität Berlin und war dort 1953/54 Mitglied der schlagenden Studentenverbindung Landsmannschaft Thuringia. Er trat jedoch wegen seiner geänderten politischen Einstellung auf dem Abschlussconvent aus.[1] Direkter Anlass war sein Eintritt in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 1956, welche diesbezüglich einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst hatte. 1964 gründete er eine Anwaltskanzlei in Berlin und spezialisierte sich auf die mittelständische Wirtschaft. Im selben Jahr trat er im Thyssen-Bank-Prozess als Verteidiger auf. 1966 war er als erster deutscher Anwalt mit einer Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erfolgreich.

Mahler war Mitglied in der SPD und im Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS), wurde aber 1960 aus der SPD ausgeschlossen, nachdem diese die Unvereinbarkeit der beiden Mitgliedschaften beschlossen hatte. Ab 1964 engagierte sich Mahler in der Außerparlamentarischen Opposition. In dieser Zeit war er als Anwalt für strafverfolgte Studenten tätig. Er verteidigte bis 1970 unter anderem Beate Klarsfeld, die Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans, den Studentenführer Rudi Dutschke, Peter Brandt, Sohn des damaligen Bundeskanzlers, sowie die späteren RAF-Terroristen Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Außerdem vertrat er die Ehefrau des von einem Polizisten erschossenen Studenten Benno Ohnesorg. Am 1. Mai 1969 gründete er mit Hans-Christian Ströbele und Klaus Eschen das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin. Es wurde 1979 aufgelöst.

Mahler war 1970 einer der Gründer der RAF. Er war an der Planung zur Baader-Befreiung und an drei Banküberfällen im September 1970 beteiligt. Nach der Befreiung Baaders flüchtete er mit ihm, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und etwa 20 weiteren Mitgliedern der RAF nach Jordanien, um sich dort für den bewaffneten Kampf ausbilden zu lassen. Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Verteidigung übernahm der spätere Bundesinnenminister Otto Schily.

Im Februar 1975 entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz, um die Entlassung Mahlers und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. Mahler blieb als einziger freiwillig im Gefängnis, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen.

Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts, des späteren Bundeskanzlers Gerhard Schröder, wurde Horst Mahler 1980 nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde Helmut Gollwitzer. 1987 wurde er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder als Anwalt zugelassen. In diesem Verfahren zur Wiederzulassung wurde Mahler wiederum von Gerhard Schröder anwaltlich vertreten.

Das von Axel Jeschke und Wolfgang Malanowski 1980 herausgegebene Buch Der Minister und der Terrorist dokumentiert Gespräche zwischen Mahler und dem damaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).

Während der Haft erhielt Mahler unter anderem Besuch vom Politikwissenschaftler Iring Fetscher und Günter Rohrmoser, einem national-konservativen Sozialphilosophen und Mitglied der von der sozial-liberalen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus. Nach seiner Haftentlassung besuchte Mahler Rohrmoser in Stuttgart und hielt am 1. Dezember 1997 zu dessen 70. Geburtstag dort vor Gästen, darunter Hans Filbinger, eine Laudatio auf ihn. Darin forderte er u. a., das „besetzte“ Deutschland müsse sich von seiner „Schuldknechtschaft“ zum aufrechten Gang seiner „nationalen Identität“ befreien.[2]

Dies sahen ehemalige Weggefährten im SDS wie Günter Langer[3], ebenso wie der Politikwissenschaftler Alfred Schobert[4], als Coming out einer rechtsradikalen Gesinnung. Rohrmoser dagegen erklärte 1998, bezüglich der „die Religion und die sittliche Substanz zerstörenden Wirkung der 68er“ seien seine und Mahlers Positionen identisch, und gegenüber deren kulturrevolutionären Zielen charakterisierte er Mahlers Haltung als „national-christlichen Konservativismus“.[5]

Mit Franz Schönhuber schrieb Mahler das Buch Schluß mit dem deutschen Selbsthaß.[6] Er sah mittlerweile das Germanentum als „Mittel der Gesundung des deutschen Volkes“.

Am 12. August 2000 trat Mahler in die NPD ein. In seiner Presseerklärung dazu hieß es, er halte das Grundgesetz für ein „Provisorium für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches“. Von 2001 bis 2003 vertrat Mahler die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht, als die damalige Bundesregierung erfolglos versuchte, ein Verbot der NPD zu erreichen. Seine Schriftsätze an das Gericht bestanden in weiten Teilen aus ideologischen Textpassagen unterschiedlichster Herkunft.[7] Der ehemalige Mitgründer der RAF argumentierte im Verfahren zum Teil auf der Basis eigener Erfahrungen[8] mit dem V-Mann Peter Urbach, der in den späten 1960er Jahren in der Studentenbewegung eingesetzt war. Mahler gehörte zwischenzeitlich zu den Führungsfiguren der NPD, trat aber nach der Einstellung des Verbotsverfahrens 2003 wieder aus der Partei aus. Dies begründete er mit den Worten „Die NPD ist eine am Parlamentarismus ausgerichtete Partei, deshalb unzeitgemäß und – wie das parlamentarische System selbst – zum Untergang verurteilt.“[9]

Im November 2003 gründete Mahler den 2008 als verfassungsfeindlich verbotenen Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten, dem neben ihm selbst eine Reihe bekannter Holocaustleugner angehörten.

Mahler vertritt seit seiner Haftentlassung auch antisemitische Positionen. Ab Februar 2004 stand er als Mitgründer des rechtsextremen Deutschen Kollegs zusammen mit Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Berlin. Grund war ein im Oktober 2000 von ihnen publiziertes Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen“, in dem unter anderem das Verbot der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die Ausweisung aller Asylbewerber, „aller arbeitslos gewordenen Ausländer“ und weitere Maßnahmen dieser Art gefordert wurden. Mahler wurde zudem vorgeworfen, dass im September 2002 mit seiner Billigung in der Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalisten verteilt worden war, in dem Hass gegen Juden als „untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“ bezeichnet wurde.

Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch angedroht und im Gericht antisemitische Äußerungen gemacht hatte, erteilte das Amtsgericht Tiergarten Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges Berufsverbot. Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zwei Anwälte der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen. Er wurde schließlich zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.

Um Mahlers Teilnahme an der Teheraner Holocaust-Konferenz zu verhindern, wurde ihm im Januar 2006 von den brandenburgischen Behörden für einen Zeitraum von sechs Monaten der Reisepass entzogen. Das Innenministerium begründete dies damit, dass Mahler mit erneuten antisemitischen Äußerungen auf dieser Konferenz das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beschädigen würde. Dies sei rechtlich zu unterbinden.[10][11]

In einem weiteren Prozess wegen Volksverhetzung, bei dem seine Lebensgefährtin[12] Sylvia Stolz ihn anwaltlich vertrat, wurde Mahler erneut verurteilt.

Bei seinem Haftantritt am 15. November 2006 zum geschlossenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen zeigte Mahler nach Polizeiangaben den Hitlergruß und rief etwa 35 Anhängern „Heil“ zu. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Cottbus am 22. Juli 2008 zu weiteren elf Monaten Haft ohne Bewährung. Gegen ein vorausgegangenes Urteil des Amtsgerichts (mit einem Strafmaß von sechs Monaten) hatten Anklage und Verteidigung Berufung eingelegt.[13] Beim Landgericht Potsdam liegen mehrere weitere Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Mahler vor. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 23. November 2007 von einem Einschreiben Mahlers an den Bürgermeister seines Wohnorts Ebersberg. Darin leugnete er erneut den Holocaust und verherrlichte den Nationalsozialismus.

In einem im Oktober 2007 geführten Interview mit der Zeitschrift Vanity Fair begrüßte Mahler seinen Interviewpartner Michel Friedman mit den Worten: „Heil Hitler, Herr Friedman“ und leugnete im Gesprächsverlauf den Holocaust.[14] Am 28. April 2008 wurde er deshalb vom Amtsgericht Erding wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.[15] Mahler hat Revision gegen das Urteil eingelegt.[16] Seine Äußerungen gegenüber Friedman bestritt er nicht.

Mahler strebte die Strafprozesse an, um sie als Bühne für seine Zwecke zu instrumentalisieren. „Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will“, sagte Mahler dem Richter bei der Eröffnung eines neuen Verfahrens am 12. Januar 2009 und leugnete vor Gericht erneut den Holocaust. Zuvor hatte er Strafanzeige gegen sich selbst erstattet.[17] Am 25. Februar 2009 wurde er vom Landgericht München II wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.[18] Das Urteil ist seit dem 10. August 2009 rechtskräftig.[19] Mitte Juli 2009 wurde ihm von der Anwaltskammer Berlin die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen.[20]

 
 

Quelle; " Wikipedia,2010 "