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Katharina Helene Charlotte
Staritz
wurde am 25. Juli 1903 in
Breslau geboren. Sie war die älteste Tochter des Studienrates für die
Fächer Mathematik, Physik und Chemie Carl Staritz und seiner Ehefrau
Margarete, geb. Ismer. Die jüngere Schwester Charlotte, mit der
Katharina trotz des Altersunterschiedes eine lebenslange enge
Freundschaft verband, kam am 7. Mai 1909 ebenfalls in Breslau zur Welt.
Die Atmosphäre im Elternhaus wird als herzlich,
liberal-bildungsfreundlich, musikliebend und traditionell kirchlich
beschrieben. Die Impulse für den späteren theologisch-kirchlichen Weg
Katharinas kamen von außen, aus der Viktoria-Schule und hier besonders
von der Lehrerin Gretel Ohlmann, die auch einen Mädchenbibelkreis
leitete, mehr aber noch durch den Pfarrer an der Johanniskirche,
Heinrich Lonicer. Dieser vertrat eine liberale, intellektuell
anspruchsvolle, junge Menschen faszinierende Theologie und hat auch
andere junge Frauen, zum Beispiel Ilse Jonas und Marie Luise Barthel,
stark beeinflußt.
Nach dem Abitur, Ostern
1922, hätte Katharina gern Theologie studiert. Da die Eltern jedoch für
eine Frau in der Kirche keine Zukunft sahen, studierte sie auf deren
Wunsch in Breslau Deutsch, Geschichte, Religion für das Lehrfach. Das
besondere Interesse galt aber der Theologie. Dem von ihr zeitlebens
verehrten Lehrer Hans Freiherr von Soden (1881-1945), Professor für
Kirchengeschichte und Neues Testament, der die Eltern Staritz persönlich
aufsuchte, ist es schließlich gelungen, die Zustimmung zu einem
Studienwechsel zu erwirken. Ab Sommersemester 1926 studierte Katharina
Staritz in Breslau Theologie. Zum Wintersemester 1926/1927 folgte sie
Professor von Soden nach Marburg. Hier legte sie am 13. Dezember 1928
das Erste theologische Examen ab, nur wenige Tage später, am 22.
Dezember 1928, das Rigorosum. Sie war damit die erste Frau, die an der
theologischen Fakultät Marburg zum Lic. theol. promoviert wurde.
Nachdem die Evangelische
Kirche der Altpreußischen Union (EK-APU) die „Vorbildung und Anstellung
der Vikarinnen“ durch das Kirchengesetz vom 9. Mai 1927 geregelt hatte,
konnte Katharina Staritz nach dem Ersten Examen ins Lehrvikariat der
Kirchenprovinz Schlesien übernommen werden. Am 9. März 1932 legte sie
vor dem Prüfungsamt beim Evangelischen Konsistorium der Kirchenprovinz
Schlesien das Zweite theologische Examen ab. Eine Gemeinde durfte sie
als Frau zwar nicht übernehmen, doch fand sie eine Anstellung als nicht
ordinierte „Stadtvikarin“ bei der Kreissynode Breslau-Stadt. Ordiniert,
und das auch zu eingeschränkten Rechten, wurde sie erst viel später,
nämlich am 6. November 1938.
Ihr Privatdienstvertrag
beschrieb die Tätigkeiten, die von ihr erwartet wurden:
Krankenhausseelsorge für Kinder, Ergänzungsunterricht für Konfirmanden,
Übertrittsunterricht für Jugendliche, Frauen und Juden, Mitarbeit in
einer Breslauer Vorortgemeinde. Es zeigte sich aber bald, daß die Stelle
der Stadtvikarin eine expandierende Eigendynamik entwickelte. Immer mehr
kam dazu, überparochiale Aufgaben, für die sich die Gemeindepfarrer
nicht zuständig fühlten.
Spätestens seit der
Pogromnacht vom 9./10. November 1938 entwickelte sich die Betreuung
nicht nur der Breslauer, sondern der schlesischen Juden insgesamt zu
einem eigenen Schwerpunkt der Arbeit. Schon im Spätsommer des Jahres
1938 hatte Pfarrer Heinrich Grüber (1891-1975) mit einigen Mitgliedern
der Bekennenden Kirche (BK) eine „Kirchliche Hilfsstelle für
nichtarische Christen – Büro Pfarrer Grüber Berlin“ eingerichtet. Dieses
Büro entsprach auf evangelischer Seite dem katholischen St.
Raphaels-Verein, später dem Hilfswerk beim Bischöflichen Ordinariat
Berlin. Durch die Pogromnacht wurde die Arbeit des „Büro Grüber“ noch
wichtiger. Es galt, Juden bei der Auswanderung zu beraten und zu helfen,
indem ihnen Adressen in aufnahmewilligen Ländern und die notwendigen
Devisen beschafft wurden. Die in Deutschland Zurückbleibenden erhielten
Beratung und Fürsorge. In den Landeskirchen und Kirchenprovinzen wurden
„Vertrauensstellen“ geschaffen, deren Leiter, die „Vertrauensleute“, mit
der Berliner Zentrale durch Besuche und Rundbriefe, beides jeweils nach
Bedarf, in ständigem Kontakt standen. Die Stadtvikarin Staritz war ab 1.
Dezember 1938 „Leiterin der Vertrauensstelle Breslau (Schlesien)“.
Grüber legte auf die
öffentliche Bekanntgabe dieser Arbeit Wert und schickte die Listen mit
den Adressen der Vertrauensleute an jüdische, kirchliche und staatliche
Stellen. Die offizielle Anerkennung durch das Geheime Staatspolizeiamt
erfolgte jedoch erst im Februar 1940. Durch die staatliche Anerkennung
sah sich der Preußische Evangelische Oberkirchenrat (EOK) in Berlin
veranlaßt, die ihm unterstellten Provinzial-Konsistorien nun auch
seinerseits auf dem Dienstweg auf das „Büro Grüber“ hinzuweisen. Unter
dem 2. April 1940 wird dem Konsistorium in Breslau mitgeteilt: „Alle
Fragen der Wanderung, Wohlfahrt und Beschulung der Juden, die der
evangelischen Kirche angehören, werden von diesem Büro (Grüber)
durchgeführt. Das Büro hat in der dortigen Provinz eine Vertrauensstelle
eingerichtet, deren Adresse lautet: Frau Vikarin Staritz, Breslau,
Wagnerstr. 7.“ Damit war die Stadtvikarin Staritz auch kirchenamtlich
als Leiterin der Vertrauensstelle anerkannt.
Die Betreuung der Juden,
ihrer Angehörigen, ihrer Kinder wurde mit jedem Monat schwieriger, die
Auswanderung seit Beginn des Krieges fast unmöglich. Nur wenige Länder
der Welt waren noch bereit, Juden aufzunehmen. Das Berliner Büro wurde
durch die Geheime Staatspolizei geschlossen, Grüber am 19. Dezember 1940
verhaftet und ins Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert.
Detaillierte schriftliche Aufzeichnungen über ihre Hilfstätigkeit hat
Katharina Staritz nicht hinterlassen. Es gibt aber Briefe, zum Beispiel
an Pfarrer Paul Braune (1887-1954), den Leiter der Hoffnungsthaler
Anstalten Lobetal bei Berlin, und Aufzeichnungen aus dem Bereich des
Büros Grüber, die zeigen, mit welch hohem Einsatz sie versucht hat zu
helfen. Ihre Schwester Charlotte kannte 120 Anschriften von Menschen,
die größtenteils dank ihres Einsatzes auswandern konnten.
Die offizielle Arbeit der
Vertrauensstelle Breslau endete abrupt mit der Zwangsbeurlaubung und
Ausweisung der Leiterin durch das Konsistorium am 21. Oktober 1941.
Vorausgegangen war die Veröffentlichung eines Rundschreibens an die
Breslauer Pfarrer vom 12. September 1941, in dem die Stadtvikarin Bezug
nahm auf die im Reichsgesetzblatt am 5. September 1941 veröffentlichte,
am 19. September 1941 in Kraft tretende Polizeiverordnung über das
Tragen des gelben Judensternes. Staritz wies auf die ausgrenzende
Bedeutung dieser Maßnahme hin und darauf, daß sie auch viele
evangelische Christen jüdischer Herkunft und ihre Kinder betreffe. Sie
bat die Breslauer Gemeinden, diese Christen nicht aus den Gottesdiensten
und Gemeindeveranstaltungen fortzuweisen und sich ihrer gerade jetzt
besonders anzunehmen: „Sie haben das gleiche Heimatrecht in der Kirche
wie die anderen Gemeindeglieder und bedürfen des Trostes aus Gottes Wort
besonders. Für die Gemeinden besteht die Gefahr, daß sie sich durch
nicht wirklich christliche Elemente irreführen lassen, daß sie die
christliche Ehre der Kirche durch unchristliches Verhalten gefährdet.“
Drei Tage vor der Zwangsbeurlaubung, also am 18. Oktober 1941, hatte das
Breslauer Konsistorium ein Schreiben an sämtliche Pfarrer, Pfarrvikare
und Vikare der schlesischen Kirchenprovinz herausgegeben, in dem es sich
von dem Rundschreiben distanzierte.
Abschriften des
Rundschreibens erreichten hohe und höchste Stellen der NS-Hierarchie.
Reichspropagandaminister Joseph Goebbels hatte für den Kriegswinter
1941/1942 ohnehin eine Kampagne „Herr Bramsig und Frau Knöterich“
geplant, in der das Abhören von Feindsendern und Sympathie mit Juden als
Muckertum und undeutsche Einstellung angeprangert werden sollten. In
dieses Propagandaprogramm wurde nun der Fall Staritz aufgenommen. Am 18.
Dezember 1941 erschien in der SS-Zeitung „Das schwarze Korps“ ein
Artikel „Frau Knöterich als Stadtvikarin“: „Da gibt es beispielsweise in
Breslau eine sogenannte Stadtvikarin, eine Dame also, die das seltsame
und seltene Amt eines weiblichen Seelsorgers ausübt: Frau Lic. Staritz,
Wagnerstr. 7. Sie dürfte sich in dieses Amt begeben haben oder man hat
sie hinein geschickt wohl in der Annahme, daß ein solches ,letztes
Aufgebot‘ in sonderlichem Maße befähigt sein würde, auf die weiblichen
Tränendrüsen zu drücken, von denen man annahm, sie könnten,
unmittelbarer als das bei Männern der Fall ist, unter Ausschaltung des
kritischen Verstandes, auf das Herz einwirken.“ Der Artikel versucht
dann zu zeigen, daß der Rundbrief mit einem unzumutbaren, undeutschen,
nicht rassestolzen Ehrbegriff arbeitet und kommt zu dem Schluß: „Wir
zweifeln selbstverständlich nicht daran, daß jeder anständige Deutsche,
möge er angehören welcher Konfession er wolle, nur Abscheu empfinden
wird vor derartig unfasslichen Zumutungen, wie sie ,Frau Knöterich‘ hier
empfiehlt“.
Katharina Staritz war der
Weisung des Konsistoriums nachgekommen und hatte Breslau verlassen.
Unter Beibehaltung ihrer Bezüge studierte sie wieder in Marburg, wo sie
sich unter dem Schutz Sodens geborgen fühlte. Aushilfsweise wurde sie in
Gottesdiensten (Elisabethenhof und Ockershausen) und Religionsunterricht
eingesetzt. Am 4. März 1942 griff die Geheime Staatspolizei zu. Sie ließ
sie im Christlichen Hospiz in Marburg durch einen Kriminalpolizisten
verhaften. Am 9. März 1942 gab Hans von Soden in ihrem Auftrag die
Nachricht an Charlotte Staritz, den Breslauer Stadtdekan Walter Lierse,
die Konsistorialrätin Dr. Elisabeth Schwarzkopf und Jochen Klepper
weiter.
Einen Monat lang war
Katharina Staritz im Polizeigefängnis Kassel, zwei Monate im Arbeitshaus
Breitenau bei Kassel, fast ein Jahr im Frauenkonzentrationslager
Ravensbrück bei Neustrelitz/Mecklenburg inhaftiert. In Ravensbrück
mußten die Gefangenen dreimal täglich zu Appellen antreten, die mit
langem Stehen verbunden waren. Die Prügelstrafe galt als
Erziehungsmittel. Auf Anweisung Himmlers ist es zu Sterilisierungen
gekommen. Ab Dezember 1941 wurden Transporte für die Vernichtungslager
im Osten zusammengestellt. Etwa 92.000 Frauen und Kinder sind in diesem
Lager umgekommen. Katharina Staritz wurde als politische Gefangene
geführt. Erst kurz vor ihrem Tod hat sie über die Erinnerungen aus
dieser Zeit sprechen können, sie aufgeschrieben oder ihrer Schwester
diktiert. Sie liegen vor unter dem Titel „Des großen Lichtes
Widerschein“ und zeigen, daß sie in diesen 14 Monaten „die Nähe und
Kraft Gottes in nie gekannter Unmittelbarkeit“ lebenserhaltend erfahren
hat. Durch heimliche Andachten, Gottesdienste beim Marschieren auf der
Lagerstraße und Segenshandlungen hat sie die Durchhaltekraft
mitgefangener Frauen gestärkt.
Am 18. Mai 1943 wurde
sie überraschend probeweise entlassen. Sie kehrte in ihr Amt nach
Breslau zurück, musste sich aber zweimal wöchentlich bei der
Staatspolizei melden und stand unter Bewachung. Sie blieb amtsbehindert,
indem sie nicht in der Öffentlichkeit, sondern nur im Innendienst (Büro
und Einzelunterricht Erwachsener) eingesetzt werden durfte. Die Haft
hatte sie verändert. Die Hausärztin diagnostizierte einen schweren
Erschöpfungszustand mit Gedächtnisschwäche und Depressionen, dazu kam
eine Verkrümmung der Wirbelsäule mit Bandscheibenschäden und eine
hartnäckige Krätze.
Obwohl das Näherrücken der
Roten Armee nicht zu übersehen und das Ende des Krieges unausweichlich
war, konnten die Schwestern Staritz nur verdeckt Vorbereitungen für den
Tag der Flucht aus Breslau treffen. Die ältere mußte die Meldepflicht
einhalten und jede Auffälligkeit vermeiden, die jüngere arbeitete in
Brieg. Die Mutter war seit einem Schenkelhalsbruch nicht gehfähig,
pflegebedürftig und auf einen Rollstuhl angewiesen, der Vater schon 1932
gestorben. Am 22. Januar 1945 gab Stadtdekan Lierse die Erlaubnis zum
Aufbruch und zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in einer anderen
evangelischen Kirche. Auf dem Umweg über Dresden kamen die drei Frauen
und eine alte Tante schließlich nach Marburg.
Die Evangelische Kirche von
Kurhessen-Waldeck nahm die Vikarin aus Schlesien vorläufig in ihren
Dienst. Da es in dieser Kirche noch kein Vikarinnengesetz gab, konnte
sie auf Dauer nicht mit den Rechten eingestellt werden, die sie in
Breslau bereits besaß. Sie erhielt das Gehalt eines Hilfspfarrers.
Inzwischen liefen seit 1947 Verhandlungen mit Frankfurt/Main und der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Dort bestand der Wunsch, sie
für die Leitung der Frauenhilfe zu gewinnen. Als schwieriger Kernpunkt
der Verhandlungen gestaltete sich die Forderung von Katharina Staritz,
als Leiterin der Frauenhilfe auch in eine Gemeinde mit vollem Auftrag
für Predigt und Sakramentsverwaltung eingebunden zu sein. Sie hat es
schließlich durchgesetzt. Auf Beschluß der Stadtsynode Frankfurt wurde
sie zum 1. Dezember 1949 ins Beamtenverhältnis eingesetzt und bis zum 1.
April 1950 auf Probe, danach auf einer neu zu errichtenden
Vikarinnenstelle angestellt.
Als erste ordinierte
Theologin im Beamtenverhältnis in Hessen und Nassau, wenn auch jetzt
noch mit nur 80 Prozent der Pfarrerbesoldung, nahm sie ihren Dienst in
der Frauenhilfe, in der St. Katharinengemeinde, im Alten
Markuskrankenhaus in Frankfurt und in der Frauenhaftanstalt Preungesheim
auf. Ihre Gesundheit war geschwächt. Vermehrt traten Erschöpfungs- und
Angstzustände auf. Am Karfreitag, 3. April 1953, erlag sie einem
Krebsleiden. Die Trauerfeier war fünf Tage später auf dem Friedhof
Frankfurt-Bockenheim.
Die Erinnerung an Katharina
Staritz blieb zunächst auf die Familie und den kleinen Kreis der Freunde
eingegrenzt. Erst ab Ende der 1980er Jahre begann sich die
Frauenforschung und die Frauenwiderstandsforschung für sie zu
interessieren. Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Systeme wurde
man auch in Breslau auf sie aufmerksam. Dort konnte im Rahmen der
Arbeitstagung des ,Vereins für Schlesische Kirchengeschichte e. V.‘ am
13. Oktober 2001 in der Turmvorhalle der St. Maria-Magdalena-Kirche in
einer ökumenischen Feier eine Gedenktafel enthüllt werden. Auf ihr steht
in deutscher und polnischer Sprache: „Katharina Staritz, Evangelische
Theologin – Stadtvikarin in Breslau. In Wort und Tat erwies sie in den
Jahren der Naziherrschaft christliche Nächstenliebe den verfolgten
Geschwistern jüdischer Herkunft und wurde deshalb verfolgt“.
Werke: Katharina
Staritz, Augustins Schöpfungslehre, dargestellt nach seinen
Genesisvorlesungen, Breslau 1931. – Vikarin in Breslau, in: Mitteilungen
des Verbandes evangelischer Theologinnen Deutschlands 3.
Jg. 3. Vj. (1933), S. 9-13. (Wiederabdruck: Gerlind Schwöbel: Ich
aber vertraue S. 98-103). – Zur Frage des Übertritts und des
Übertrittsunterrichtes, in: Die Theologin 11. Jg. Heft 2 u. 3 (1941), S.
29-34. – Des großen Lichtes Widerschein. Berichte und Verse aus der
Gefangenschaft. Hrsg. von der Evangelischen Frauenhilfe in Deutschland
e.V. o. J., 1. Aufl. (1953), 2. Aufl. o. J.
Lit.: Christliche
Frauen im Widerstehen gegen den Nationalsozialismus: Häftlinge im
Frauenkonzentrationslager Ravensbrück von 1939-1945; Begleitbroschüre
zur Ausstellung in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück 1998/99,
Berlin 1999. – Erhart, Hannelore/Meseberg-Haubold, Ilse/Meyer, Dietgard:
„Frau Knöterich als Stadtvikarin“. Erste Reaktionen auf das
Rundschreiben von Katharina Staritz zur Sternverordnung von 1941, in:
Deutsches Pfarrerblatt 7/1997, S. 335-337. – Erhart, Hannelore/Meseberg-Haubold,
Ilse/Meyer, Dietgard: Katharina Staritz 1903-1953. Dokumentation Bd. 1:
1903-1942. Mit einem Exkurs Elisabeth Schmitz, Neukirchen-Vluyn 1999. –
Schwöbel, Gerlind: „Ich aber vertraue“. Katharina Staritz. Eine
Theologin im Widerstand (Schriftenreihe des Evangelischen
Regionalverbandes Frankfurt am Main 15), Frankfurt/Main 1990; 2. erw.
Aufl. 1992. – Schwöbel, Gerlind: Staritz, Katharina. Beitrag in: BBKL
10, 1995 Sp. 1225-1230. – Schott, Christian-Erdmann: Dein Wille
geschehe: Jochen Klepper – Joachim Konrad – Katharina Staritz – zum 100.
Geburtstag. In: BOKG 6/2004, S. 124-136. – Schott, Christian-Erdmann:
Katharina Staritz (1903-1953), in: Schlesische Lebensbilder VIII, i. A.
der Historischen Kommission für Schlesien hrsg. von Arno Herzig,
Neustadt/Aisch 2004 S. 296-303.
Bild: H. Erhart/I. Meseberg-Haubold/D. Meyer: Katharina Staritz,
Bd. 1, Neukirchen-Vluyn 1999, S. 7
Christian-Erdmann Schott
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