Friedrich Wilhelm August Hermann Wasserschleben (* 22. April 1812 in Liegnitz; † 27. Juni 1893 in Gießen) war ein Rechtshistoriker, der sich insbesondere auf das kanonische Recht des frühen Mittelalters spezialisiert hatte. Seine kritischen Ausgaben und Analysen der kirchenrechtlichen Texte der vorgratianischen Zeit haben teilweise bis heute Bestand.
Hermann Wasserschleben wuchs im niederschlesischen Liegnitz in einer evangelischen Familie auf als Sohn des preußischen Geheimrats Karl Christian und seiner Frau Ninette, geborene von Rappard, die aus Hamm stammte. Nach dem Abitur auf der Ritterakademie in Liegnitz begann Hermann Wasserschleben das Studium der Rechtswissenschaften 1831 in Breslau. 1832 schob sich ein Militärdienst ein, danach wechselte er zum Studium nach Berlin, wo er 1836 sein Studium mit einer Promotion abschloss.
Er blieb zunächst dort, wurde 1838 Privatdozent der Rechte und begann bereits zu diesem Zeitpunkt, sich mit der Geschichte der vorgratianischen Kirchenrechtsquellen zu beschäftigen. Später wechselte er nach Breslau, wo er 1841 als außerplanmäßiger Professor tätig war. 1850 wurde er ordentlicher Professor in Halle, wo er eine erste Arbeit über die Bußordnungen der abendländischen Kirche veröffentlichte.[3] Zwei Jahre später folgte er einem Ruf nach Gießen auf eine Professur für deutsches und Kirchenrecht. Hier wurde er zweimal (1860–61 und 1870–71) Rektor der Universität.
1873 wurde Hermann Wasserschleben zum Abgeordneten der ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen auf Lebenszeit ernannt. Zwischenzeitlich, von 1875 bis 1883, war er als Kanzler der Landes-Universität Gießen Amtsmitglied. 1889 schied er aus der Kammer auf eigenen Wunsch aus.
Ungeachtet seiner Tätigkeiten als Abgeordneter und Kanzler blieb Hermann Wasserschleben weiterhin wissenschaftlich aktiv und widmete sich intensiv den Ursprüngen des kanonischen Rechts. So erschien 1874 die erste Auflage der von ihm herausgegegebenen Textausgabe der Collectio Canonum Hibernensis. Nach der ersten unvollständigen Ausgabe aus dem Jahre 1669 von Luc d’Achery war dies die erste vollständige Ausgabe.[4] Nachdem der Bestand aus der ersten Auflage 1884 durch ein Feuer vernichtet wurde, erschien 1885 eine zweite Auflage dieses Werks mit zahlreichen Überarbeitungen und Abdrucken seiner mit Henry Bradshaw geführten Korrespondenz.
Aufgrund seiner Arbeiten im Gebiet des kanonischen Rechts wurde ihm 1882 die Ehrendoktorwürde der protestantisch-theologischen Fakultät in Gießen verliehen.[5] Darüber hinaus erhielt er den Verdienstorden Philipps des Großmütigen und den hessischen Ludwigsorden.