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Viel haben macht nicht reich.  Der ist ein reicher Mann, der alles was er hat, ohne Leid verlieren kann.

        Bedeutende Schlesier

Wer immer fröhlich ist auf Erden wird 99 Jahre werden und wer durchs Leben geht mit Schwung der ist mit 100 Jahr'n noch jung.

      

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Joachim,  Kardinal Meisner    

* 25. 12.1933 in Breslau (Stadtteil Lissa).

† 5.Juli 2017 in Bad Füssing.

                            Erzbischof des Erzbistums Köln. 

   
 

Joachim Paul Kardinal Meisner (* 25. Dezember 1933 in Breslau, Niederschlesien,† 5.Juli 2017 in Bad Füssing. ) ist seit 1989 Erzbischof von Köln und Metropolit der Kölner Kirchenprovinz. Er war zuvor von 1980 bis 1989 Bischof von Berlin.

Joachim Meisner wurde im Breslauer Stadtteil Lissa (heute poln. Leśnica) geboren. Er wuchs mit drei Brüdern in einem stark katholisch geprägten Umfeld auf. Die Volksfrömmigkeit in Teilen Schlesiens betrachtet er nach eigener Aussage auch heute als das Idealbild einer katholisch geprägten Gesellschaft. Nach der Vertreibung 1945 aus Schlesien und dem Tod seines Vaters im selben Jahr lebte Meisner im thüringischen Körner. Nach einer Lehre als Bankkaufmann trat Meisner 1951 ins Priesterseminar für Spätberufene Norbertinum in Magdeburg ein und holte hier zunächst das Abitur nach. Von 1959 bis 1962 studierte er Philosophie und Theologie in Erfurt und wurde im Dezember 1962 dort zum Priester geweiht. Er war Kaplan in Heiligenstadt und Erfurt, danach Rektor des Erfurter Caritasverbandes. 1969 wurde er von der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom zum Dr. theol. promoviert. Am 17. März 1975 wurde er zum Titularbischof von Vina und Weihbischof des Bischöflichen Amtes Erfurt-Meiningen ernannt und am 17. Mai desselben Jahres durch den Apostolischen Administrator von Erfurt Hugo Aufderbeck zum Bischof geweiht. Zum Bischöflichen Amt gehörte unter anderem das Eichsfeld, das eine katholische Enklave innerhalb der traditionell protestantisch und seit DDR-Zeiten zunehmend atheistisch geprägten ostdeutschen Glaubenslandschaft ist. Dort fand Meisner ein ähnlich intensives katholisches Gemeindeleben wie in seiner schlesischen Heimat vor.

Am 25. April 1980 ernannte ihn Papst Johannes Paul II., den er seit Jahren persönlich kannte, zum Bischof von Berlin. In dieses Amt wurde er am 17. Mai 1980 eingeführt. Das Bistum Berlin mit seinen Ost- und Westteilen galt in der Zeit der Deutschen Teilung als eines der kirchenpolitisch schwierigsten europäischen Bistümer. Es kann daher als besonderer Vertrauensbeweis des Papstes gewertet werden, dass Meisner auf dieses Amt berufen wurde.

Von 1982 bis 1989 saß Meisner der Berliner Bischofskonferenz vor.

Am 2. Februar 1983 nahm ihn Johannes Paul II. als Kardinalpriester mit der Titelkirche Santa Pudenziana in das Kardinalskollegium auf.

Nach dem Tod Joseph Kardinal Höffners im Jahre 1987 war das Amt des Kölner Erzbischofs neu zu besetzen. Traditionell besaß das Domkapitel seit dem Jahr 1200 das Recht zur Wahl des Erzbischofs. Gemäß dem Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen aus dem Jahre 1929 hatte das Kapitel eine Liste von „kanonisch geeigneten Kandidaten“ bei der Bischofskongregation in Rom einzureichen, um auf diese Weise die Mitsprache der römischen Kurie und des Papstes sicherzustellen. Ebenso können die Bischöfe auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen Vorschläge nach Rom schicken. Gemäß den Bestimmungen des preußischen Konkordates stellt der Papst „unter Würdigung dieser Listen“ einen Dreiervorschlag (Terna) zusammen, aus dem dann das Domkapitel einen Kandidaten zu wählen hat.[1] Freilich ist der Papst danach nicht an die eingereichten Vorschläge gebunden. Aufgrund des Dreiervorschlages aus Rom gelang dem Kölner Domkapitel keine Einigung, da nach den Statuten des Kölner Domkapitels eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Kapitels für einen neuen Erzbischof stimmen musste. Nachdem Dompropst Bernard Henrichs dem päpstlichen Nuntius die nicht erfolgte Wahl mitgeteilt hatte, stelle sich Rom auf den Standpunkt des im Kirchenrecht vorgesehenen Devolutionsrechtes, das besagt, dass wenn eine untere Ebene zu keiner Entscheidung kommt, die Entscheidung an die nächst höhere Ebene fällt.

Diesen Standpunkt vertrat Rom auch gegenüber den Konkordatspartnern, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Ministerpräsidenten Johannes Rau und Bernhard Vogel waren aber der Auffassung, dass das Preußen-Konkordat zwingend eine Wahl vorschreibe, und der völkerrechtliche Vertrag Vorrang habe vor dem kirchlichen Eigenrecht. Erst auf Druck der Ministerpräsidenten lenkte der Vatikan ein und ließ das Kapitel neuerlich wählen. Dazu änderte Papst Johannes Paul II. die Kölner Wahlordnung gemäß den Regeln des allgemeinen Kirchenrechtes, wonach im dritten Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit der Stimmen erforderlich war. Mit sechs Ja-Stimmen bei zehn Enthaltungen wurde Meisner schließlich gewählt und am 20. Dezember 1988 vom Papst zum Erzbischof von Köln ernannt. Am 12. Februar 1989 wurde er in sein neues Amt eingeführt.

Theologen aus ganz Deutschland protestierten gegen das Vorgehen des Papstes; unter anderem mit der Kölner Erklärung „Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“.[2] Daneben wurde in katholischen Kreisen Kölns kritisiert, Meisner passe nicht in das traditionell liberale Klima des sogenannten „rheinischen Katholizismus“ und habe eine der Kölner Ortskirche zu fremde Mentalität.

Meisners Wahlspruch lautet: Spes nostra firma („Unsere Hoffnung für Euch steht fest“) und entstammt dem 2. Korintherbrief (2 Kor 1,7 EU).

Kardinal Meisner ist derzeit Vorsitzender der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Solidaritätsaktion Renovabis. Weiterhin ist er Mitglied mehrerer kurialer Kongregationen, darunter der Kongregation für den Klerus. Meisner hat die Stellung des Opus Dei im Bistum gestärkt.[3] Im November 2008 wurde sein Rücktrittsgesuch, das er den kirchlichen Gepflogenheiten[4] entsprechend bei Abschluss des 75. Lebensjahres dem Papst offerierte, von Benedikt XVI. abgelehnt.[5]

 
 

Quelle; " Wikipedia,2010 "