Bruno Oswald Bräuer wurde am 04.02.1893 in
Willmannsdorf/Kreis Jauer in Schlesien geboren.
Er wurde vom 27.04.1905 bis zum 14.04.1908 Schüler an der
Militär-Knabenerziehungs-Anstalt in Annaburg und danach Schüler an
der Unteroffiziers-Vorschule in Greifenberg/Pommern. Es folgte am
15.04.1910 ein Lehrgang an der Unteroffiziersschule in Treptow an
der Rega.
Am 01.04.1912 kommt er, als Gefreiter, in das 7.
Infanterie-Regiment Nr. 155 in Ostrowo/Pleschen. Mit dieser
Einheit kommt er an der Ost- und Westfront zum Einsatz, so unter
anderem in der "Sturmkompanie von Ravenstein".
Vom 07.08.1919 bis zum 31.12.1919 ist er Zugführer im 9.
Schützen-Regiment und verlässt am 01.01.1920 die Reichswehr und
geht zur Schutzpolizei nach Unruhstadt bis 1922 und dann bis zum
24.02.1933 in Berlin.
Am 25.02.1933 ist er Chef der 1. Kompanie in der Polizei-Abteilung
Wecke z.b.V., die über Polizeigruppe Wecke z.b.V.,
Landespolizeigruppe Wecke z.b.V. am 12.01.1934 schließlich den
Namen Landespolizeigruppe "Hermann Göring" erhält. Dort
wird er am 01.04.1935 Kommandeur des I. Bataillons. Am 29.10.1935
erfolgte die Umbenennung in Regiment "Hermann Göring".
Am 01.04.1936 tritt er der Fallschirmtruppe bei und wird am
01.09.1937 Kommandeur des IV. (Fallschirmschützen) Bataillons des
Regiments "Hermann Göring".
Als Kommandeur und Oberstleutnant (seit dem 01.01.1939) des I.
Bataillons des Fallschirmjäger-Regiments 1 kommt er am 01.04.1938
nach Stendal-Borstel und wird mit Wirkung vom 01.01.1939 zum
Kommandeur des Fallschirm-Jäger-Regiments 1 und zum
stellvertretenden Kommandeur der 7. Flieger-Division ernannt.
Gleichzeitig wird er zum Obersten befördert. So nimmt er am Polen
und Holland-Feldzug teil.
Während des Feldzuges in Holland sprang das II. Bataillon zusammen
mit dem Regimentsstab bei Dordrecht ab, während das II. Bataillon
die Maasbrücken bei Moerdijk besetzen sollte. Das III. Bataillon
sprang über dem Flugplatz Waalhaven bei Rotterdam ab. Durch
entschlossenes und besonnenes Handeln seitens des Kommandeurs
wurden schwierige Lagen gemeistert und die befohlenen Ziele bis
zum Eintreffen der Heeresverbände gehalten. Oberst Bruno Bräuer
erhielt dafür als Kommandeur des Fallschirm-Jäger-Regiments 1 der
7. Flieger-Division am 24.05.1940 das Ritterkreuz.
Vom 16.05.1941 bis zum 01.06.1941 ist er in Personalunion
Kommandeur der Kampfgruppe Ost während des Unternehmens "Merkur"
- der Invasion Kretas.
Aufgrund der Erfolge des Unternehmens und unter Verschleierung der
hohen Verluste der Truppe wurde Bräuer am 09.06.1941 im
Wehrmachtsbericht erwähnt.
Nach der Versetzung zur Führerreserve am 06.09.1942, wird er
Offizier z.b.V. des Reichsministers für Luftfahrt und OB der
Luftwaffe. Er wird zur Führung der Geschäfte des Kommandanten der
Festung Kreta und des Befehlshabers des Luftgaustabes Kreta
kommandiert und übernimmt am 23.02.1943 des Posten des
Kommandanten der Festung Kreta und des Befehlshabers des
Luftgaustabes Kreta.
Am 01.06.1944 wird er unter Beförderung zum General der
Fallschirmjäger in die Führerreserve versetzt und mit Wirkung vom
02.03.1945 zum Kommandeur der 9. Fallschirmjäger-Division bei den
Kämpfen um Berlin ernannt.
Nach einer Erkrankung erfolgte am 19.04.1945 die erneute
Versetzung in die Führerreserve und ab dem 10.05.1945 die
britische Kriegsgefangenschaft. Von hier wird er an Griechenland
ausgeliefert, wo er am 20.05.1947, aufgrund des Beschlusses vom
09.12.1946 des Speziellen Gerichts für Kriegsverbrechen, in der
Infanterie-Kaserne zu Xaidari um 05.00 Uhr zusammen mit General
Friedrich Wilhelm Müller, aufgrund angeblicher Kriegsverbrechen,
standrechtlich erschossen wird, nachdem sämtliche Gnadengesuche
abgelehnt wurden.
Unter Bräuers Kommando unterstellten deutsche Einheiten am
20.05.1944 das jüdische Viertel Chanias. Alle flüchtenden Personen
wurden erschossen, der "Rest" nach Heraklion gebracht und
von dort aus auf das Festland deportiert. Nur vier jüdische
Bewohner Chanias überlebten dies. Während der deutschen Besatzung
starben ca. 8.000 Zivilisten.
Gegen 03.00 Uhr morgens erteilte der Gefängnisdirektor von
Kalithea, Mathiudakis, dem Oberwächter Peppas den Auftrag die
beiden deutschen Gefangenen zu wecken und in sein Büro zu bringen.
Der Pope der Kirche Ajos Sostis, bot geistlichen Beistand an, den
beide, Protestanten, ablehnten. Müller übergab dem Direktor sein
Testament. Geschriebene Briefe an die Familien, baten die beiden
befördern zu lassen. Anschließend brachte sie eine
Gendarmerie-Abteilung nach Xaidari, wo der königliche Kommissar
den Verurteilten noch einmal das Urteil vorlas. Die beiden
Generale reagierten gelöst und antworteten mit militärischem Gruß.
Das Verbinden der Augen lehnten sie ab, baten aber um das Zielen
auf das Herz. Bevor die Schüsse erklangen rief Bräuer: "Deutschland
lebt und wird weiter leben!", Müller rief: "Es lebe
Deutschland!". Die beiden Verteidiger, Dr. Athanasius
Krystallis und Dr. Georg Tsilithras, bekundeten den Witwen ihr
Beileid und gaben an ihr Bestes getan zu haben, um beide Generale
zu retten. Außerdem gaben sie an: "Wir vertraten auch die
nationale Ehre unseres Volkes, das in seiner Geschichte, "Vae
victis" für unter seiner Würde gehalten hat.".
General Kurt Student sagte über Bräuer: "Er war eine knorrige
Persönlichkeit, ein ganzer Mann, der weder Tod noch Teufel
fürchtete, tapfer, aufrecht und gerade, rein und makellos; wie er
in seinem ganzen Leben war, ging er auch in den Tod.". Ein
weiterer , unbekannter, Kamerad sagte weiterhin über Bräuer: "
[...] Bräuer bei der kretischen Bevölkerung so angesehen und
beliebt wie kein anderer Kommandant gewesen ist, so hat er sich im
Kriege völlig frei und ohne Bewachung im dichten Menschengewühl
bei der abendlichen Promenade am Hafen Chania bewegen können."
Am 11.05.1947 schrieb er, zusammen mit General Müller, in einem
Gnadengesuch: "4.) welches Recht kommt in Frage? - Wie unsere
Anwälte bereits in ihren Begründungen ausgeführt haben, ist es
rechtlich nicht tragbar, unsere in Kriegszeiten begangenen
Handlungen nach dem zivilen griechischen Strafrecht zu beurteilen
und aufgrund der Verordnung 73, vom Jahre 1945, das zivile
Strafrecht mit rückwirkender Kraft für uns in Gültigkeit zu
setzen. Genauso wenig, wie der griechische Soldat, der in
Kriegszeiten auf bulgarischem Boden oder türkischem Boden kämpft,
dem bulgarischen oder türkischen Strafrecht unterworfen ist,
genauso wenig kommt das griechische Strafgesetz für uns in
Betracht. Nach dem Haager Abkommen unterlagen wir dem deutschen
Kriegsrecht und dem internationalen Kriegsrecht. Dies hat das
Gericht nicht berücksichtigt. Man hat uns immer wieder
vorgeworfen, wir hätten die Schuldigen zur Verantwortung ziehen
können und auf keinen Fall Unschuldige. Mit unserem Willen und mit
unserer Absicht sind überhaupt keine Unschuldigen getötet worden,
sondern Schuldige und mehr oder weniger Mitschuldige.".
Das Gnadengesuch wurde zunächst vom griech. Parlament, gegen die
Stimmen der Kommunisten, angenommen. Der König jedoch, der den
Parlamentsentscheid unterschreiben und so bestätigen musste, um
ihn rechtgültig zu machen, entschied - Probleme der Dynastie mit
den Kommunisten - gegenteilig.
Auf Initiative des Bundes Deutscher Fallschirmjäger und dem
Volksbund für Kriegsgräberfürsorge wurde Bräuer im Jahre 1973 von
Athen auf die Insel Kreta umgebettet, wo er heute inmitten seiner
ehemaligen Soldaten bei Maleme liegt. Weiterhin wird in der LL/LTS
der Bundeswehr eine Straße nach Bräuer, als einer der Väter der
Fallschirmtruppe, benannt.