Er entstammte dem mecklenburgischen und pommerschen Uradelsgeschlecht von Schwerin. Der Vater war Alexander Magnus Cäsar Eduard Wilhelm von Schwerin, die Mutter Henriette Emilie Karoline (geb. Wittich).
Von Schwerin legte sein Reifezeugnis 1882 an der Ritterakademie in Liegnitz ab. Anschließend studierte er in Tübingen und Berlin Rechtswissenschaften und Staatswissenschaften. Während seines Studiums wurde er Mitglied beim Verein Deutscher Studenten Berlin.[1] Nach der bestandenen Prüfung zum Gerichtsreferendar (1885) und Regierungsassessor (1891) diente er als Einjährig-Freiwilliger beim 2. Garderegiment zu Fuß und schied als Hauptmann der Reserve aus. Als Regierungsassessor arbeitete von Schwerin bei der Regierung in Bromberg und wurde 1891 an das Landratsamt in Stade überwiesen. In den folgenden Jahren wechselte er mehrfach den Dienstort und die Behörde. So war er unter anderem bei der Regierung in Köln, bei der Polizeidirektion und Regierung in Danzig tätig. Im Jahr 1898 wurde er zunächst kommissarisch und ab 1899 dann regulär Landrat des Kreises Tarnowitz. Im Jahr 1905 wurde von Schwerin zum Oberpräsidialrat in Münster ernannt. Im Jahr 1907 war er für einige Monate Regierungspräsident von Arnsberg, ehe er dasselbe Amt im Regierungsbezirk Oppeln übernahm. Im Jahr 1915 wurde von Schwerin schließlich Regierungspräsident in Potsdam und trat 1917 in den Ruhestand. Neben seiner unmittelbaren amtlichen Tätigkeit war er Kurator des hygienischen Instituts in Beuthen.