Ludwig Wachler (* 26. November 1835 in Breslau; † 11. November 1908 in Berlin) war ein deutscher Richter und preußischer Staatsanwalt.

Als Sohn von Ernst Wachler, Bruder von Paul Wachler und Enkel von Ludwig Wachler (Literaturhistoriker) studierte Wachler Rechtswissenschaft an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er war Inhaber der Fuchsenfarben des Corps Marchia Breslau (1854) und Bandträger des Corps Guestphalia Heidelberg (1855).[1][2]

Nach den Examina und der Auskultatorausbildung war er einige Jahre Amtsrichter in Schlesien, wechselte aber zur Staatsanwaltschaft. 1870 wurde er Staatsanwalt in Oppeln. 1879 kam er als Erster Staatsanwalt an das Landgericht II in Berlin und wurde anschließend Oberstaatsanwalt am Kammergericht. 1892 wurde er Königl. Preuß. Generalstaatsanwalt für Berlin und Brandenburg.

Er schrieb u. a. über Frauenarbeit und verfasste einen Kommentar zur Preußischen Vormundschaftsordnung. Er war Mitglied der ersten Kommission zur Reform der Strafprozessordnung und Vorsitzender des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen.

Von 1876 bis 1878 saß Wachler als Abgeordneter des Wahlkreises Breslau 6 (Striegau, Schweidnitz) im Preußischen Abgeordnetenhaus. Er gehörte der Fraktion der Nationalliberalen Partei an. Von 1872 bis 1882 war er Mitglied der Geschäftsordungskommission.