Ernst Jenke (* 27. Februar 1883 in Breslau; † 31. Mai 1950 in Heilsbronn bei Nuernberg  war ein deutscher Politiker (NSDAP)

Nach dem Besuch der Volksschule besuchte Jenke vier Jahre lang die Unteroffiziervorschule in Wohlau und die Unteroffizierschule in Ettlingen. Anschließend durchlief er in einer knapp zwanzigjährigen Dienstzeit alle Dienstgrade bis zum Leutnant.

Im Ersten Weltkrieg, aus dem Jenke als Kriegsbeschädigter heimkehrte, wurde er mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet. Nach dem Krieg wurde er in den Polizeibüro-, Kommunal- und Postdienst eingearbeitet. 1923 wurde er Oberpostsekretär.

In der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) wurde Jenke kurz nach seinem Eintritt in die Partei zum Bezirksleiter befördert. 1928 kandidierte Jenke für den Preußischen Landtag, ohne ein Mandat zu erhalten.

Bei der Wahl vom September 1930 wurde Jenke erstmals in den Reichstag gewählt, dem er anschließend knapp vierzehneinhalb Jahre lang bis zum Ende der NS-Herrschaft im Mai 1945 angehörte. Im März 1933 stimmte Jenke für das Ermächtigungsgesetz, das die juristische Grundlage für die Errichtung der NS-Diktatur bildete.

Jenke war ferner Mitglied des Niederschlesischen Provinziallandtages, Landesobmann der niederschlesischen NSDAP sowie Gaufachberater für Kriegsverletztenfragen und der NS-Notwehr (Gefangenen und Verwundetenhilfe). Schließlich war Jenke auch Mitglied der Sturmabteilung (SA), in der er den Rang eines Obersturmbannführers erreichte