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Viel haben macht nicht reich.  Der ist ein reicher Mann, der alles was er hat, ohne Leid verlieren kann.

         Bedeutende Schlesier

Wer immer fröhlich ist auf Erden wird 99 Jahre werden und wer durchs Leben geht mit Schwung der ist mit 100 Jahr'n noch jung.

      

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Pannwitz   Helmuth von    

* 14.10.1898 in  Botzanowitz (Bodzanowitz, Grunsruh)
†       
16.01.1947 in  Moskau.

Generalleutnant  und Kommandierender General des XV. Kosaken-Kavallerie-Korps.  

   
 
Helmuth von Pannwitz (* 14. Oktober 1898 in Botzanowitz/Landkreis Rosenberg, Oberschlesien; † 16. Januar 1947 in Moskau, hingerichtet) war ein deutscher Offizier, zuletzt Generalleutnant und Kommandierender General des XV. Kosaken-Kavallerie-Korps der Wehrmacht.

Helmuth von Pannwitz entstammte der preußischen Adelsfamilie Pannwitz, die in der Lausitz und in Schlesien begütert war.

Er war der Sohn des Kgl. Preuß. Amtsrats Wilhelm von Pannwitz (1854-1931), Pächter der Domäne Botzanowitz, und Hertha von Pannwitz, geb. Retter (1876-1963)

Im Alter von zwölf Jahren trat er als Königlich Preußischer Kadett in das Vorkorps in Wahlstatt bei Liegnitz ein, zu dessen Zöglingen u.a. Paul von Hindenburg und Manfred von Richthofen gehörten, und wechselte später in die Hauptkadettenanstalt nach Berlin-Lichterfelde. Kurz nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs trat er als Kriegsfreiwilliger in das Ulanen-Regiment „Kaiser Alexander III. von Rußland“ (Westpreußisches) Nr. 1 ein und nahm an den Kämpfen in Frankreich und den Karpaten teil.

Wegen „Tapferkeit vor dem Feind“ wurde er im März 1915 im Alter von 16 Jahren zum Leutnant ernannt, danach mehrfach verwundet und mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse und I. Klasse ausgezeichnet.

Nach dem Ersten Weltkrieg nahm Pannwitz an Grenzschutz- und Freikorpskämpfen teil, bis er 1920 aus dem aktiven Dienst ausschied.

In den Jahren bis 1933 war Pannwitz als Landwirt tätig, zuletzt als Güterdirektor der Fürstin Radziwill in Młochów bei Warschau.

Ab 1935 reaktiviert, trat Pannwitz als Rittmeister und Schwadronchef in das Reiterregiment 2 in Angerburg (Ostpreußen) ein und wurde im Juli 1938 nach dem Anschluss Österreichs als Abteilungs-Kommandeur in das Kavallerie-Regiment 11 in Stockerau bei Wien versetzt.

Zu Anfang des Zweiten Weltkriegs befehligte er die Aufklärungsabteilung der 45. Infanterie-Division im Polen-, Frankreich- und während des Vormarsches im Russlandfeldzug, bis er im Dezember 1941 als Referent beim General der Schnellen Truppen in das OKH nach Lötzen in Ostpreußen versetzt wurde.

Vom Generalstabschef Kurt Zeitzler im OKH erhielt er im November 1942 die Genehmigung zur Aufstellung eines Kosakenverbandes. Aufstellungsort der 1. Kosaken-Division wurde Mielau (poln.: Mława) im besetzten Polen. Sämtliche Don-, Kuban- und Terek-Kosakenformationen, die bereits in deutschen Diensten standen, sowie kriegstauglichen Kosaken aus einem Auffanglager in Cherson in der Ukraine, wurden der Division zugeführt. Die Vorbereitungszeit wurde von mehreren Fronteinsätzen auf der Krim und um Stalingrad als Kommandeur einer „Kampfgruppe von Pannwitz“ in der Zeit von November 1942 bis Anfang 1943 unterbrochen, bis die 1. Kosaken-Division den Einsatzbefehl nach Kroatien bekam, um die Nachschublinien nach Griechenland im Kampf gegen die Tito-Partisanen zu sichern. Diese Kosaken-Einheiten wurden durch eine Vielzahl von Plünderungen, Vergewaltigungen und Erschießungen im jugoslawischen Aufstandsgebiet bekannt[1]. Dem zum Generalleutnant beförderten Helmuth von Pannwitz unterstand schließlich ab Februar 1945 das inzwischen zum Armeekorps angewachsene XV. Kosaken-Kavallerie-Korps.

Mitte 1944 gab es Bestrebungen, die Kosakendivision in die Waffen-SS einzugliedern. Am 26. August 1944 kam es zu einer diesbezüglichen Unterredung zwischen Heinrich Himmler und Pannwitz. Die Absicht, das Korps vollständig in die Waffen-SS zu überführen, wurde de facto bis zum Kriegsende nicht mehr zur Gänze umgesetzt. Als Vertrauensbeweis ihrem deutschen General gegenüber wurde Pannwitz trotz der sich abzeichnenden Niederlage auf dem „Allkosakenkongress" im März 1945 in Virovitica noch zum „Obersten Feldataman aller Kosakenheere“ gewählt. Diese Ehre hatte früher nur dem Zaren zugestanden.

In den letzten Wochen des Krieges versuchten die Kosakenverbände das von den Briten besetzte Gebiet Österreichs zu erreichen, um sich nicht den nachstoßenden sowjetischen und jugoslawisch-kommunistischen Partisanenverbänden ergeben zu müssen.

Die 11. britische Panzerdivision nahm dann auch am 12. Mai 1945 im Raum Klagenfurt St. Veit Feldkirchen die Kapitulation des XV. Kosaken-Kavallerie-Korps in einer Stärke von ca. 25.000 Mann entgegen.

Die Britische Armee lieferte Ende Mai 1945 in Judenburg einen Großteil des Korps sowie deren Familien, die mit den Kosakenstans bei Lienz („Tragödie an der Drau“) lagerten, an die Rote Armee aus, was für viele den Tod oder jahrzehntelange Zwangsarbeit in Sibirien bedeutete. Etwa 800 deutsche Offiziere und Unteroffiziere teilten das Schicksal ihrer kosakischen Waffenbrüder. Nur etwa 165 von ihnen überlebten die bis zu fünfzehnjährige Kriegsgefangenschaft im Gulag.

Obwohl General von Pannwitz die Möglichkeit hatte, der Auslieferung zu entgehen, folgte er freiwillig seinen Kosaken in die Gefangenschaft. Er wurde zusammen mit fünf weiteren bekannten Kosaken-Atamanen und Generalen (Pjotr Nikolajewitsch Krasnow, Andrei Grigorjewitsch Schkuro, Girej Klytsch, Krasnows Sohn S. P. Krasnow sowie T. I. Domanow) zum Tode verurteilt und am 16. Januar 1947 im Moskauer Gefängnis Lefortowo hingerichtet.

Fast fünf Jahrzehnte nach seinem Tode war Pannwitz auf Betreiben seiner Familie am 23. April 1996 vorübergehend von der russischen Generalstaatsanwaltschaft in Moskau auf Antrag seiner Familie rehabilitiert worden.[2] Am 28. Juni 2001 wurde von der Obersten Militärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation diese Entscheidung jedoch widerrufen: „Die Analyse dieser Strafsache zeigte, dass die früher gefällte Entscheidung, von Pannwitz zu rehabilitieren, falsch war und im Widerspruch zu den in der Akte vorhandenen Beweisen seiner Schuld an Verbrechen gegen die Völker der Sowjetunion und Jugoslawiens stand. Deshalb hob der Militärhauptstaatsanwalt diese Entscheidung als unbegründet auf. Das Urteil gegen von Pannwitz, gefällt 1947 durch das Militärkollegium des Obersten Gerichts nach dem Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 19. April 1943, wurde als rechtmäßig und begründet anerkannt.“ [3]

 
 

Quelle; " Wikipedia,2010 "