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Viel haben macht nicht reich.  Der ist ein reicher Mann, der alles was er hat, ohne Leid verlieren kann.

      Bedeutende Schlesier

Wer immer fröhlich ist auf Erden wird 99 Jahre werden und wer durchs Leben geht mit Schwung der ist mit 100 Jahr'n noch jung.

      

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Franz Bydlinski

  *   20. November 1931 in Rybnik;

 † 7. Februar 2011 auf Gran Canaria.

Rechtswissenschaftler.

   
 
Franz Bydlinski (* 20. November 1931 in Rybnik; † 7. Februar 2011 auf Gran Canaria) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler, Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Akademien und emeritierter Professor der Universität Wien.

Franz Bydlinskis Schulausbildung begann in der Volksschule Rybnik-Paruschowitz in Oberschlesien. Der Vater stammte aus einer polnischsprachigen, die Mutter aus einer deutschsprachigen Familie. Sein Vater wurde nach dem deutschen Einmarsch in Polen verhaftet und verlor seinen Arbeitsplatz. Um eine Deportation zu vermeiden, konnte er sich als Person mit teilweise deutscher Herkunft („Angehöriger der Volksgruppe 3“) deklarieren und fand neue Arbeit als Betriebsleiter in Knittelfeld, wohin die Familie übersiedelte. Andere Familienteile blieben in Oberschlesien, wo 2007 beispielsweise Wojciech Bydliński Bürgermeister der Stadt Szczyrk (Schirk) war.

Franz Bydlinski absolvierte das Realgymnasium Knittelfeld und die juridischen Studien an der Universität Graz, wo er am 11. Dezember 1954[1] promoviert wurde. Nach einer Assistentenzeit und der Habilitation am 11. Juli 1957 bei Walter Wilburg war er Dozent und ab 29. Februar 1960 Professor in Graz. Einer seiner Fakultätskollegen war Theo Mayer-Maly. Seine Habilitationsschrift behandelte Vertragsrecht und Schadenersatz im Arbeitskampf. Ab November 1963 lehrte er an der Universität Bonn, ab April 1967 an der Universität Wien. Rufe nach Göttingen und Innsbruck, später nach Kiel und an die damalige Hochschule für Welthandel in Wien oder als Nachfolger seines Lehrers Wilburg nach Graz nahm er nicht an.

Die Erfahrungen aus seiner Kindheit und der Zusammenhalt der Familie wurden für Franz Bydlinski prägend. Er schildert sie als Grundlage seiner Ansicht, ein Mittel gegen totalitaristische Staatsgewalt sei ein staatsunabhängiger gesellschaftlicher Bereich, der nach privatrechtlichen Gesichtspunkten organisiert ist.[2]

Bis zu seiner Emeritierung mit 30. September 2000 war er Professor für Zivilrecht und Juristische Methodenlehre. Er war Vorstand des Instituts für Zivilrecht an der Universität Wien.[3] Von 1963 bis 1989 war er Schriftleiter der „Juristischen Blätter“ (JBl.),[4] einer der großen österreichischen juristischen Fachzeitschriften.[5]

Von den Universitäten Salzburg (1986), München (1991), Katowice (2000) und Trnava (2001) wurden ihm Ehrendoktorate verliehen. Er ist wirkliches Mitglied der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Darüber hinaus ist er korrespondierendes Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften, der Polnischen Akademie der Wissenschaften (Krakau) sowie der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Franz Bydlinski hat zweimal den Theodor-Körner-Preis erhalten, 1976 erhielt er den Kardinal-Innitzer Würdigungspreis. Im Juni 2007 wurde er mit dem Österreichischen Ehrenkreuz für Wissenschaft und Forschung I. Klasse ausgezeichnet. Im gleichen Jahr erhielt er für sein Lebenswerk den großen Kardinal-Innitzer-Preis.

Franz Bydlinski hinterließ fünf Söhne: Georg Bydlinski ist nach einem Studium der Anglistik und Religionspädagogik erfolgreicher Kinderbuchautor. Peter ist Professor für Zivilrecht an der Universität Graz, Michael (Zwillingsbruder von Peter) Professor für Zivilrecht an der Universität Linz und Hofrat des Obersten Gerichtshofes, Andreas ist Ingenieur und EDV-Spezialist und Martin Jurist, Gründer der Kabarettgruppe „Die Hektiker“ und als „Mini Bydlinski“ Kabarettist und Schauspieler.

Eine zentrale rechtswissenschaftliche Leistung Franz Bydlinskis wird darin gesehen, dass seine Werke den Rechts- oder Gesetzespositivismus zurückdrängen. Diese juristische Lehre hatte in Österreich seit Hans Kelsen dominierenden Einfluss. Sie hatte dazu geführt, dass die Auslegung einer Rechtsvorschrift in der österreichischen Verwaltungspraxis stark am bloßen Wortsinn orientiert war.[6] Dazu hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden,[7] dass das Handeln von Verwaltungsbehörden inhaltlich schon anhand des Gesetzes (und nicht erst in Durchführungsvorschriften) vorhersehbar sein müsse. Diese Situation war einer der Gründe dafür, dass österreichische Gesetze, um möglichst keine Unklarheiten aufkommen zu lassen, manchmal sehr komplizierte einzelfallbezogene Formulierungen enthalten („überwuchernde Kasuistik“).[8] Besonders ist das im Steuer- und Sozialversicherungsrecht der Fall.

Franz Bydlinski hat die Wissenschaft über die Gesetzesauslegung weiterentwickelt. Seine Arbeiten behandeln nicht nur den Gesetzeswortlaut als hauptsächliche Auslegungsbasis, sondern gleichzeitig die Interessen und Wertungen des Gesetzgebers, die hinter einem Gesetz stehen (siehe Interessenjurisprudenz).[6] Seine drei Publikationen „Juristische Methodenlehre“ (1982), „Fundamentale Rechtsgrundsätze“ (1988) und „System und Prinzipien des Privatrechts“ (1996) werden als Grundlagenwerke juristischer Dogmatik angesehen.

 
 

Quelle; " Wikipedia,2011 "