Eugen Schiffer (*
14. Februar
1860 in
Breslau; †
5. September
1954 in
Berlin)
war ein
deutscher
Jurist
und
Politiker (Nationalliberal,
DDP,
LDPD,
FDP).
Schiffer, der aus einer zum
Protestantismus konvertierten
jüdischen Familie stammte, studierte von 1877 bis 1880 an den
Universitäten
Breslau,
Leipzig und
Tübingen und wieder Breslau, wo er auch das Referendarexamen
ablegte, Rechtswissenschaften. Nach Referendarzeit und Promotion
folgte 1885 die Große Juristische Staatsprüfung, die er mit der Note
„gut“ bestand. Von 1888 bis 1899 war er als Amtsrichter in
Zabrze/Oberschlesien
tätig, anschließend von bis 1906 als Amtsgerichtsrat und dann
Landgerichtsrat in
Magdeburg. 1906 wurde er an das
Kammergericht in
Berlin
befördert. 1910 wurde er zum
Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt.
Nach seinem Ausscheiden aus der Politik 1924 war Schiffer als
Rechtsanwalt tätig, veröffentlichte aber auch Schriften über den
Zustand der deutschen Rechtspflege. So ließ er sich in seiner 1928
erschienenen Schrift „Die Deutsche Justiz“ über die
Hypertrophie des Rechts in Deutschland aus, die Masse von
Vorschriften, die selbst für Fachleute kaum übersehbar sei, führe in
Verbindung mit der Weltfremdheit der Richter und der Rechtsfremdheit
des Volkes zu einer Vertrauenskrise von
Recht
und
Justiz. Beinahe resignierend stellt er fest „Ein inneres
Verhältnis zwischen Volksseele, Rechtsordnung, Rechtspflege und
Richtertum ist (…) nicht gegeben (…) das Band zwischen Volk und
Recht ist nicht mehr bloß gelockert, sondern gerissen.“ (s.
Seite 61). Daneben war er Mitherausgeber der
Deutschen Juristenzeitung.
Nach dem
Zweiten Weltkrieg lebte er zunächst in der
sowjetischen Besatzungszone. Von 1945 bis 1948 war er Präsident
der (Ost-)Deutschen Zentralverwaltung für Justiz. 1950 siedelte er
in den Westen über. Er war verheiratet und hatte zwei Kinder. Sein
Schwiegersohn
Waldemar Koch war 1945 der erste Vorsitzende der
LDP in der Sowjetischen Besatzungszone. Beigesetzt wurde er auf
dem Wilmersdorfer Friedhof in Berlin.