Michael Graf von Matuschka (* 29. September 1888 in Schweidnitz; † 14. September 1944 in Berlin-Plötzensee) war ein deutscher Verwaltungsbeamter, Zentrums-Politiker und Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944.
Graf von Matuschka studierte an den Universitäten in Lausanne, München und Breslau Rechtswissenschaften und wurde 1910 promoviert. Im Ersten Weltkrieg wurde er an der Ostfront als Leutnant d.R. im Husarenregiment v. Schill eingesetzt und 1915 schwer verwundet. Aus der anschließenden russischen Gefangenschaft im sibirischen Krasnojarsk flüchtete er 1918.
Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen trat Matuschka im Jahr 1919 beim Landkreis Pleß (Oberschlesien) seinen Dienst als Regierungsassessor an. Ab Januar 1921 war er als Regierungsrat beim Landratsamt in Lublinitz tätig. Nachdem mit der Abtretung Ost-Oberschlesiens auch der Kreis Lublinitz an Polen fiel, wurde Matuschka im Mai 1923 Landrat von Oppeln. 1932 wurde er als Kandidat der Zentrumspartei in den Preußischen Landtag gewählt. Im Juli 1933 versetzte ihn die NS-Regierung in den einstweiligen Ruhestand. Das Abgeordnetenmandat endete durch Auflösung des Landtags.
In den folgenden Jahren fand er zunächst in der Kommunalabteilung des preußischen Innenministeriums Verwendung. Im November 1936 wurde er als Regierungsrat ins Oberpräsidium Niederschlesiens nach Breslau versetzt und übernahm dort die Nachfolge von Peter Graf Yorck von Wartenburg. Stellvertretender Oberpräsident von Ober- und Niederschlesien war ab 1939 Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg, mit dem er sich anfreundete. 1941 wurde Matuschka, inzwischen Oberregierungsrat, als Leiter des Landeswirtschaftsamts und der Treuhandstelle zum Oberpräsidenten in Kattowitz abgeordnet. Obwohl er sich nach wie vor weigerte, der NSDAP beizutreten, wurde er noch im Dezember 1941 zum Regierungsdirektor befördert.
Aufgrund seiner engen Kontakte zu Schulenburg und als langjähriger Freund von Hans Lukaschek, Paulus van Husen und anderer Mitglieder des Kreisauer Kreises verhaftete ihn die Gestapo nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 und beschuldigte ihn der Mitwisserschaft der Vorbereitungen zum Staatsstreich. Am 14. September 1944 wurde er vom Volksgerichtshof unter dessen Präsidenten Roland Freisler zum Tod verurteilt und noch am selben Tage im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee erhängt.