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Viel haben macht nicht reich.  Der ist ein reicher Mann, der alles was er hat, ohne Leid verlieren kann.

          Bedeutende Schlesier

Wer immer fröhlich ist auf Erden wird 99 Jahre werden und wer durchs Leben geht mit Schwung der ist mit 100 Jahr'n noch jung.

      

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1898 Ordinarius in Breslau, 1900 in Gießen, 1902 in Tübingen und 1913 in München; entwickelte, der klassischen Strafrechtsschule nahe stehend, insbesondere die Lehre vom strafrechtlichen Tatbestand ("Die Lehre vom Verbrechen", 1906, "Die Lehre vom Tatbestand", 1930); Mitgründer der Deutschen Strafrechtlichen Gesellschaft, entschiedener Anhänger der Vergeltungsstrafe

Beling  Ernst von

*    19.2.1866, Glogau
†  18.5.1932, München

 Strafrechtler.

 

 
Ernst von Beling (* 19. Juni 1866 in Glogau; † 18. Mai 1932 in München) war ein bedeutender deutscher Strafrechtswissenschaftler.

Beling wurde 1866 in Glogau/Schlesien geboren. Sein Vater war in dieser Zeit Richter, seine Mutter entstammte einer Görlitzer Juristenfamilie. 1885 begann er sein Jurastudium in Universität Leipzig.

Dort wurde sein Interesse am Strafrecht durch Karl Binding geweckt. 1886 wechselte er an die Universität Breslau, wo er nach drei Semestern seine Referendarprüfung ablegte und im Jahr 1890 promovierte. 1893 bestand er in Berlin seine Große Staatsprüfung. Beling, der während seiner Referendarzeit seine Habilitation verfasst hatte, ging 1893 als Privatdozent an die Universität Breslau. Dort erhielt er 1897 ein Extraordinariat für Strafrecht, Strafprozess, Völkerrecht, internationales Privat- und Strafrecht und Einführung in die Rechtswissenschaft. 1900 übernahm er einen Lehrstuhl in Gießen, wo er aber nur fünf Semester verweilte. Im Herbst 1902 erhielt er einen Ruf nach Tübingen. An der dortigen Universität hielt er am 15. Januar 1903 seine berühmte Antrittsvorlesung „Die Beweisverbote als Grenze der Wahrheitsforschung im Strafprozess.“ An der Tübinger Universität entstand auch sein Werk „Die Lehre vom Verbrechen“ in dem er u.a. den Begriff des „Tatbestandes“ als dogmatischen Grundbegriff der Strafrechtswissenschaft herausarbeitete. 1912/1913 war Beling Rektor der Tübinger Universität. Zum Sommersemester 1913 wechselte er nach München, wo er bis zu seinem Tod im Jahre 1932 lehrte.

Quelle; " Wikipedia 2010"