Nach seinem Abitur 1962 in Karlsruhe und anschließender Wehrdienstzeit studierte er von 1964 bis 1968 Jura in Freiburg/Br., Göttingen, Lausanne und Heidelberg. 1973 promovierte er zum Thema: „Die verfassungsrechtliche Problematik des ministerialfreien Raums“. Er habilitierte sich 1980 zu: Statusverträge im Völkerrecht. Von 1974 bis 1976 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht abgeordnet und unterstand dem damaligen Präsidenten Ernst Benda. Von 1981 bis 1994 war er Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Mainz. Von 1994 an, war er Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. 2008 emeritierte er. Sein Nachfolger ist Andreas Zimmermann (Rechtswissenschaftler).
Im Jahr 2011 wurde er mit der Magdeburger Menschenrechtsmedaille der Arbeitsstelle Menschenrechte der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ausgezeichnet.