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Viel haben macht nicht reich.  Der ist ein reicher Mann, der alles was er hat, ohne Leid verlieren kann.

         Bedeutende Schlesier

Wer immer fröhlich ist auf Erden wird 99 Jahre werden und wer durchs Leben geht mit Schwung der ist mit 100 Jahr'n noch jung.

      

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Ferdinand Wilhelm Heinke

                        * 8. November 1782 in Breslau;

14. März 1857 ebenda.

Jurist und preußischer Beamter.     

       
 

Ferdinand Wilhelm Heinke (* 8. November 1782 in Breslau; † 14. März 1857 ebenda) war Jurist und preußischer Beamter.

Ferdinand Heinke wurde als Sohn eines Kürschnermeisters und Pelzhändlers geboren. Als Jurist in Breslau folgte er dem Aufruf „An Mein Volk“ des Preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. und nahm an den Befreiungskriegen gegen Napoleon in der Schlesischen Armee unter den Generälen Gneisenau und Friedrich von Kleist Graf von Nollendorf teil.

In den Jahren 1813 und 1814 weilte er als Adjutant von Major Anton von Kleist in Weimar. Kleist war als Stadtkommandant von Weimar eingesetzt und Ferdinand Heinke hatte als sein Stellvertreter weitgehende Vollmachten. Er kannte die Ehefrau Johann Wolfgang von Goethes aus seiner Studienzeit in Halle/Saale. Schnell machte er Bekanntschaft mit Goethe persönlich und war bei ihm oft ein gern gesehener Gast, wie auch im Hause der Schopenhauer und am Hofe des Weimarer Großherzogs Karl August. Mit Ottilie von Pogwisch, der späteren Ehefrau August von Goethes und deren Freundin Adele Schopenhauer verbrachte er viele kulturelle Höhepunkte in Weimar.

Belege dafür gibt es in Weimar (Briefwechsel der Ottilie von Goethe). Ein vorhandenes Tagebuch von Ferdinand Heinke gilt als wertvolles Zeitdokument.[1] Es wurde von Thomas Mann in "Lotte in Weimar" und von Ruth Rahmeyer in "Ottilie von Goethe, eine außergewöhnliche Frau" verwendet, allerdings von Thomas Mann in "dichterischer Freiheit".

Nach Breslau zurückgekehrt machte er Karriere als Mitdirektor des Breslauer Aktientheaters, Polizeipräsident ab 1824, Ehrenbürger ab 1831, Kurator der Universität ab 1832 und Geheimbevollmächtigter der Universität ab 1835.

Am 23. August 1841, am selben Tag an dem Hoffmann von Fallersleben auf Helgoland das Deutschlandlied niederschrieb, zeigte Heinke diesen bei Kultusminister Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn an. Damit kam er der Anweisung nach, Professoren zu melden, die sich kritisch zu den staatlichen Verhältnissen äußerten.[2] Grund waren die „Unpolitischen Lieder“ Fallerslebens. Am 3. November 1841 führte Heinke die erste Vernehmung Fallerslebens durch. Dies war der Beginn eines Verfahrens gegen Fallersleben. Am 28. Januar 1842 legte Heinke dem preußischen Staatsministerium ein Gutachten im Fall Fallersleben vor.[3] Am Ende des Verfahrens stand die Entlassung Fallerslebens als ordentlicher Professor.

 
 
 

Quelle; " Wikipedia 2010"