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Viel haben macht nicht reich.  Der ist ein reicher Mann, der alles was er hat, ohne Leid verlieren kann.

         Bedeutende Schlesier

Wer immer fröhlich ist auf Erden wird 99 Jahre werden und wer durchs Leben geht mit Schwung der ist mit 100 Jahr'n noch jung.

      

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Erich von Manstein

                              * 24. 9.1887 in Berlin;

10. 6.1973 in Irschenhausen/Isartal.

Generalfeldmarschall, Heeresgruppenoberbefehlshaber.
                   

       
 

Erich von Manstein (geboren als Fritz Erich von Lewinski, * 24. November 1887 in Berlin; † 10. Juni 1973 in Irschenhausen/Isartal) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1942 Generalfeldmarschall) und während des Zweiten Weltkrieges Armee- und Heeresgruppenoberbefehlshaber.

Fritz-Erich von Lewinski wurde als zehntes Kind des Obersten und späteren Generals der Artillerie Eduard von Lewinski und seiner Frau Helene in eine alte preußische Soldatenfamilie hineingeboren. Schon bei der Taufe wurde er seinem Onkel, dem Major und späteren General Georg von Manstein und dessen Frau Hedwig übergeben, deren Ehe selbst kinderlos geblieben war. Seine Adoptivmutter war die jüngere Schwester seiner Mutter. Er wuchs zusammen mit seiner ebenfalls adoptierten Schwester Martha auf. 16 direkte Vorfahren der eigenen Lewinski-Linie und der von Mansteins waren Generale in preußisch-deutschen oder russischen Diensten gewesen.

Manstein besuchte von 1894 bis 1899 in Straßburg das Lyceum, ein katholisches Gymnasium. Im Alter von 13 bis 19 Jahren besuchte Manstein zuerst die Kadettenanstalt Plön und später die Preußische Hauptkadettenanstalt in Berlin-Lichterfelde. Im Juni 1905 war Manstein Leibpage bei der Heirat des Kronprinzen Wilhelm mit Cecilie von Mecklenburg-Schwerin.

Am 10. Juni 1920 heiratete Manstein in Lorzendorf (Kreis Namslau) Jutta Sibylle von Loesch (1900–1966). Sie hatten drei Kinder: Gisela (* 1921), Gero (1922–1942) und Rüdiger (* 1929).

Im Jahr 1906 trat Manstein als Fähnrich in das 3. Garde-Regiment zu Fuß ein und wurde dort 1907 zum Leutnant befördert. In den Jahren 1913/1914 besuchte er die Kriegsakademie in Berlin.

Den Kriegsausbruch 1914 erlebte Manstein als Oberleutnant und Adjutant des Garde-Reserve-Regiments 2. Nach schwerer Verwundung am 17. November und Rückkehr in den Dienst, wurde Manstein 1915 Hauptmann und als Ordonnanz- sowie Generalstabsoffizier in der Armeeabteilung Gallwitz eingesetzt. Anschließend fand er Verwendung bei der 1. Armee und ab Herbst 1917 war er Erster Generalstabsoffizier (Ia) der 4. Kavallerie-Division, die an der Ostfront in Estland eingesetzt war. Im Mai 1918 wurde er zur 213. Infanterie-Division an die Westfront versetzt, wo Manstein ebenfalls als Ia verwendet wurd

Manstein wurde nach dem Krieg in die Reichswehr übernommen und war zunächst beim Grenzschutz-Oberkommando Süd und danach im Stab des Gruppenkommandos II mit Sitz in Kassel eingesetzt.

Am 1. Oktober 1921 wurde Manstein Kompaniechef im Infanterie-Regiment 5 in Angermünde. Ab dem 1. Oktober 1923 folgte wiederum eine Verwendung als Stabsoffizier, zunächst beim Wehrkreiskommando II und anschließend beim Wehrkreiskommando IV. Dort war seine Aufgabe die Führergehilfenausbildung.

Ab dem Herbst 1927 war Manstein Generalstabsoffizier beim Infanterieführer IV in Magdeburg. In dieser Stellung wurde er zum Major ernannt.

Zu Ende September 1929 avancierte Manstein zum Leiter der Gruppe I in der Operationsabteilung im Truppenamt, wo er am 1. April 1931 zum Oberstleutnant befördert und anschließend zum Kommandeur des Jägerbataillons des 4. (Preußisches) Infanterie-Regiments in Kolberg ernannt wurde.

Am 1. Oktober 1933 wurde Manstein Oberst. Die nächste Stufe in Mansteins Karriere stellte die Ernennung zum Chef des Stabes des Wehrkreises II am 1. Februar 1934 dar. Am 1. Juli 1935 wurde er dann Chef der Operationsabteilung im Generalstab des Heeres. In dieser Funktion verfasste er eine Denkschrift über die Schaffung einer Begleitartillerie auf Selbstfahrlafetten zur Infanterieunterstützung, aus welcher schließlich das Sturmgeschütz entstehen sollte. Am 1. Oktober 1936 wurde er unter gleichzeitiger Ernennung zum Generalmajor Oberquartiermeister I.

Manstein hatte sich für diesen Posten durch seine außergewöhnlichen, weit überdurchschnittlichen Fähigkeiten empfohlen. In der Dienststellung des Oberquartiermeister I war er Vertreter von Generalstabschef Beck und traditionell als designierter Nachfolger vorgesehen.

Im Verlauf der Blomberg-Fritsch-Krise versetzte man Manstein am 4. Februar 1938 jedoch überraschend auf den Posten des Kommandeurs der 18. Infanterie-Division in Liegnitz (Schlesien). Im März war er noch im Auftrag des Oberkommandos der Wehrmacht an der Vorbereitung des Einmarsches deutscher Truppen in Österreich und der Eingliederung des österreichischen Heeres in die Wehrmacht beteiligt. In Folge des Münchener Abkommen führte Manstein die 18. Infanterie-Division in das Sudetenland.

1939 war Manstein im Rang eines Generalleutnants als Chef des Generalstabs der Heeresgruppe Süd im Rahmen des Polenfeldzuges tätig. Anschließend erarbeitete er den Angriffsplan für den Westfeldzug. Der später als Sichelschnittplan bezeichnete Angriffsplan basierte auf einer Konzentration der deutschen Panzerverbände bei der Heeresgruppe A, die durch die Ardennen - in die Flanke des nach Osten vorrückenden Gegners - stoßen sollte.

Da Manstein bezüglich dieses Operationsvorschlages laufend Eingaben beim Oberkommando des Heeres machte und General Halder als Generalstabschef des Heeres befürchtete, dass Generaloberst Rundstedt als OB der Heeresgruppe A unter Mansteins Einfluss zu selbstständigen Operationen neigen würde, wurde er als unbequemer Mahner aus seiner Position entfernt und erhielt am 27. Januar 1940 überraschend das Kommando über das XXXVIII. Armeekorps (vier Divisionen), mit dem er am Frankreichfeldzug teilnahm. Nach diesem wurde er zum General der Infanterie befördert und erhielt das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes.

Im Februar 1941 wurde ihm das Kommando über das LVI. Armeekorps (mot) – so hießen die späteren Panzerkorps bis 1942 – übertragen. In dieser Funktion hatte er keinerlei Kenntnis und Einfluss auf die strategische Planung des Krieges gegen die Sowjetunion 1941. Wenige Tage vor Beginn der Offensive erhielt er den sogenannten Kommissarbefehl, der besagte, dass alle in Gefangenschaft geratenen politischen Kommissare der Roten Armee sofort erschossen werden sollten. Diesen Befehl hielt Manstein für unsoldatisch, so dass er die Order gab, diesen in seinem Befehlsbereich nicht umzusetzen. Auch später, als er die 11. Armee kommandierte, wurde der Befehl nicht umgesetzt.

Am 22. Juni 1941 um 3 Uhr trat das LVI. AK zum Angriff an, das innerhalb von fünf Tagen 240 Kilometer zurücklegte und am 27. Juni Dünaburg eroberte. Am 12. September übernahm er erstmals einen militärischen Großverband als Oberbefehlshaber der 11. Armee, deren Oberbefehlshaber Generaloberst Ritter von Schobert am selben Tag gefallen war. Am Südflügel der Heeresgruppe Süd stehend war das Ziel die Eroberung der Halbinsel Krim. Ein erster Angriff scheiterte jedoch. Während dieser Zeit erhielt er den „Reichenau-Befehl“, der Soldaten der Wehrmacht zu Verbrechen an der sowjetischen – insbesondere jüdischen – Bevölkerung aufrief und diese legitimierte. Den Befehl gab Manstein in abgeänderter Form an die Truppe weiter: „Das jüdisch-bolschewistische System muß ein für allemal ausgerottet werden. Nie wieder darf es in unseren europäischen Lebensraum eingreifen.“ [1] Hierauf hat sich später die Anklage seines Kriegsverbrecherprozesses bezogen.

1942 unternahm Manstein einen zweiten, diesmal erfolgreichen Anlauf zur Eroberung der Krim (Unternehmen Trappenjagd) und der Festung Sewastopol, danach erfolgte die Ernennung zum Generalfeldmarschall am 1. Juli. Im Spätsommer bereitete sich die 11. Armee auf die Eroberung von Leningrad vor und begann mit der Verlegung dorthin. Am 29. Oktober fiel Mansteins ältester Sohn Gero im Alter von 19 Jahren als Leutnant an der Ostfront. Im Zuge der Einkesselung der 6. Armee in Stalingrad wurde Manstein jedoch am 21. November zum Oberbefehlshaber der neuen Heeresgruppe Don (Süd) ernannt. Zur Heeresgruppe gehörte gerade die 6. Armee sowie die 4. Panzer-Armee. Letztere sollte sich mit zunächst nur zwei Panzerdivisionen unter Generaloberst Hoth aus südwestlicher Richtung bis etwa 30 km vor den Kessel kämpfen (Unternehmen „Wintergewitter“) und sich dort mit ausgebrochenen Teilen der 6. Armee (Unternehmen „Donnerschlag“) vereinigen, womit ein Korridor hergestellt gewesen wäre. Der Befehl zu „Donnerschlag“ wurde aber trotz heftigsten Drängens Mansteins durch Hitler verweigert, die Truppen Hoths blieben 48 Kilometer vor dem Kessel stecken. Damit war das Schicksal der 6. Armee besiegelt. Manstein hatte daraufhin allerdings maßgeblichen Anteil daran, den drohenden vollständigen Zusammenbruch des deutschen Südflügels der Ostfront als Folge der Katastrophe von Stalingrad zu verhindern.

Im März 1943 gelang es ihm, im Rahmen einer Gegenoffensive Charkow und Belgorod zurückzuerobern. Er erhielt dafür das Eichenlaub zum Ritterkreuz. Während und nach der Stalingrad-Krise zeichnete sich ein immer stärker werdendes Zerwürfnis zwischen Manstein und Hitler ab. Am Widerstand in der Wehrmacht und an einem Staatsstreich gegen Hitler wollte sich Manstein aber nicht beteiligen, da er meinte, dies mit seiner „soldatischen Ehre“ nicht vereinen zu können (s. u., Zitate) und befürchtete, dass ein erfolgreicher Umsturz Ungehorsam unter den Soldaten und einen Bürgerkrieg zur Folge hätte, der unweigerlich zum militärischen Zusammenbruch Deutschlands führen würde. In die Vorbereitung des Hitler-Attentats war Manstein nicht eingebunden: Stauffenberg hatte ihn im Vieraugengespräch auf seine Unzufriedenheit mit Hitlers Entscheidungen hingewiesen, die wahren Ziele aber nicht deutlich zum Ausdruck gebracht. Von Manstein empfahl, den Major an die Front zu versetzen, „damit er den Kopf freibekomme“, was ihm später als Versuch der Verhaftung von Stauffenbergs ausgelegt wurde.

Im Sommer 1943 bereitete sich die Wehrmacht im Frontbogen bei Kursk auf eine große Offensive vor, bei der durch Mansteins Heeresgruppe Süd und die Heeresgruppe Mitte unter Generalfeldmarschall von Kluge die Feindtruppen abgeschnitten und anschließend vernichtet werden sollten (Unternehmen Zitadelle).

Mansteins Forderung nach frühzeitigem Beginn der eigenen Angriffsoperationen - gegen die noch geschwächten sowjetischen Verbände - wurde von Hitler abgelehnt, da dieser erst die Auffrischung der eigenen Divisionen sowie insbesondere die Zuführung neuer Waffen („Panther“ und „Elefant“) abwarten wollte. Den dadurch entstandenen Zeitgewinn nutzten die sowjetischen Verteidiger zum Aufbau tiefgestaffelter Verteidigungssysteme und ebenfalls zur Auffüllung ihrer angeschlagenen Einheiten.

Hierzu von Manstein:

Insgesamt hätte die Heeresgruppe Anfang Mai für "Zitadelle" über 686 Panzer und 160 Sturmgeschütze verfügt. Bis zum 3. Juli waren an der Zitadelle-Front insgesamt 1.081 Panzer ( davon allerdings fast die Hälfte noch Panzer III ) und 376 Sturmgeschütze einsatzbereit.[2]

Die monatliche Panzerproduktion des Gegners betrage mindestens 1.500 Stück. Auch würden bei längerem Zuwarten die jetzt noch durch die Verluste des Winterfeldzugs und die kürzlich erlittenen Niederlagen in ihrer Moral wie in ihrem Kampfwert stark abgesunkenen Verbände des Feindes ihre Angriffskraft wiedergewinnen. Schließlich würde der Ausbau der feindlichen Stellungen immer stärker werden.[3]

Nach dem Scheitern des Unternehmens Zitadelle befehligte Manstein weiterhin die Heeresgruppe Süd während deren weiteren Abwehrkämpfe. Am 10. Januar 1944 war eine farbige Zeichnung Mansteins auf dem Titel des Time Magazins. Unter dem Bild stand: Field Marshal Fritz Erich von Manstein - Retreat may be masterly, but victory is in the opposite direction.

Am 30. März 1944 wurde Manstein von Hitler aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die Kriegführung im Osten als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd entlassen. Gleichzeitig erhielt er die Schwerter zum Eichenlaub des Ritterkreuzes. Eine weitere Verwendung erfolgte nicht mehr. Manstein wurde 1945 von britischen Truppen internier

In der Gefängniszelle des Nürnberger Justizpalastes arbeitete von Manstein zusammen mit von Brauchitsch, Franz Halder, Warlimont und Westphal intensiv an der Verteidigung der als verbrecherische Organisationen angeklagten OKW und Generalstab. Dazu wurde er am 10. August 1946 als Zeuge im Nürnberger Prozess gehört. Der Gerichtshof kam zu der Einschätzung, dass Generalstab und OKW formal nicht als „Gruppe“ oder „Organisation“ im Sinne der Gerichtssatzung anzusehen seien und Einzelverfahren durchgeführt werden müssten. Von Manstein wurde 1948 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und unmittelbar anschließend in Haft genommen.

Der Prozess gegen ihn vor einem britischen Militärgericht – es war überdies der letzte alliierte Kriegsverbrecherprozess – begann am 23. August 1949 im Hamburger Curiohaus, nur wenige Tage vor der Wahl zum Ersten Deutschen Bundestag. Die Anklage lautete nicht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern Verletzung der Kriegsgesetze und -gebräuche in insgesamt 17 Punkten. Die englische Presse nahm sofort Stellung gegen einen so verspäteten Prozess. Da den deutschen Kriegsgefangenen Vermögensbesitz untersagt war, wurde eine Spendenaktion zugunsten der Finanzierung der Verteidigung Mansteins eingerichtet, zu dessen ersten Einzahlern Winston Churchill gehörte. Verteidiger waren Reginald Paget, der spätere Baron Paget of Northampton und Queens´ Counselor, der über den Prozess auch ein Buch schrieb.[4] und Dr. Walter Grimm, Rechtsanwalt in Hamburg.

Erich von Manstein wurde am 19. Dezember 1949 vom britischen Militärgericht in acht Anklagepunkten freigesprochen, in neun weiteren jedoch für schuldig befunden. Verurteilt wurde er unter anderem, weil er Deportationen zugelassen, Erschießungen von Kriegsgefangenen geduldet und die Auslieferung von Politkommissaren an den Sicherheitsdienst des Reichsführers der SS (SD) erlaubt hatte. An den Verbrechen in Polen lastete man ihm keine aktive Beteiligung an, jedoch habe er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt und damit den Völkermord mitgetragen. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt, auf die ihm die vier Jahre Gefangenschaft seit 1945 zunächst nicht angerechnet wurden. Die Haftstrafe wurde zwei Monate später bei ihrer Bestätigung durch den Befehlshaber der britischen Rheinarmee auf zwölf Jahre herabgesetzt. 1952 wurde ihm dann die Gefangenschaft seit 1945 voll angerechnet. Aufgrund eines Augenleidens erhielt von Manstein 1952 Haftverschonung; offiziell wurden ihm aufgrund guter Führung ein Drittel der Strafe erlassen, so dass er im Jahr 1953 aus der Haft freikam.

Im Prozessverlauf konnte von Manstein dem Gericht nicht glaubhaft machen, Widerstand gegen die Vernichtungspolitik geleistet zu haben. Vielmehr sah das Gericht manche Übereinstimmungen mit nationalsozialistischem Gedankengut. Die Verteidigung zielte darauf ab, die Rechtmäßigkeit des Prozesses anzuzweifeln und die Ehre der Wehrmacht zu schützen. Sie bestritt jede individuelle Schuld des Angeklagten, betonte die Ohnmacht des in Befehlsstrukturen eingebundenen Generalfeldmarschalls und relativierte mehrere Anklagepunkte durch Verweis auf ein tu quoque bei den Siegermächten. Dem Gericht gelang es nicht, die Einsicht zu verbreiten, dass es eine strafwürdige Mitverantwortung der Eliten für das Handeln der Gewaltherrschaft gäbe - obwohl dies als offenkundig und allgemein bekannt betrachtet wurde und wird.

Juristisch war das Urteil umstritten, u. a. weil die Verteidigung, anders als die Anklage, keinen Zugang zu den in Washington liegenden deutschen Akten hatte; weil die Haager Landkriegsordnung von 1907, auf die sich die Anklage stützte, eine Allbeteiligungsklausel hatte, aber die Sowjetunion und andere Staaten ihr nicht angehörten und das Gericht dieses Problem der Nichtgültigkeit umging, indem es die Konvention selbst nicht als bindend anerkannte, aber deren Wortlaut; und weil die Anklage eine Berufung auf höheren Befehl nicht zuließ, obwohl es bei den Alliierten selbst diese Berufung gab, aber diese nachträglich im britischen Militärstrafrecht geändert wurde.

 
 
 

Quelle; " Wikipedia 2010"